1. Überweisungsschein

Für Heilgymnastik, Massagen, Wärme oder Strom Therapien, bekommen Sie eine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Für postoperative Behandlungen wird eine Überweisung auch vom Krankenhaus ausgestellt.

2. Bewilligung

Sie können diese Überweisung bereits vorab von Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen oder zum ersten Behandlungstermin in die Praxis mitbringen.

3. Abrechnung

Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie zuerst selbst bezahlen müssen und dann mit Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherung zur Rückvergütung einreichen dürfen (ca. 40%).